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Wissen · 5 Min. Lesezeit

Alte Holz-Lärmschutzwand sanieren statt abreißen: wann es geht und worauf es ankommt.

Wann sich eine alte Lärmschutzwand aus Holz sanieren lässt, statt sie abzureißen: Zustand von Trägern und Fundamenten, Statik, Akustik, Entsorgung des Altholzes.

Sanierte Lärmschutzwand in Türkheim: In die vorhandenen Stahlträger einer alten Holzwand sind begrünbare RAU-Rock-Elemente eingesetzt, auf einer Stützmauer oberhalb eines Wohnhauses, mit RAU-Schild

Entwurf. Dieser Beitrag ist noch nicht fachlich geprüft und nicht veröffentlicht. Er ist nur auf der Testseite sichtbar.

Viele Lärmschutzwände aus den 1980er- und 1990er-Jahren sind gleich gebaut: Stahlträger in Betonfundamenten, dazwischen Kassetten aus Holz, oft mit einer Dämmschicht dahinter. Nach Jahrzehnten im Wetter sind die Holzfelder morsch, die Fugen offen und die Wirkung entsprechend schwach. Die Träger und Fundamente sind dagegen oft noch in Ordnung. Dann stellt sich die Frage, ob die ganze Wand weg muss oder ob es reicht, die Felder zu tauschen.

Woran man den Sanierungsbedarf erkennt

Holz-Lärmschutzwände altern von außen nach innen. Typische Zeichen:

  • Morsche, gebrochene oder verzogene Bretter, oft zuerst am Fuß, wo Spritzwasser und Laub liegen
  • Pilzbefall und Bewuchs auf der Wetterseite
  • Offene Fugen zwischen Feldern und Trägern, durch die man hindurchsehen kann
  • Durchfeuchtete oder herausgefallene Dämmung hinter der Lochblende
  • Rost am Trägerfuß und Risse im Fundamentkopf

Akustisch zählt vor allem der dritte Punkt. Eine Wand mit Lücken verliert viel von ihrer Wirkung, auch wenn sie noch steht. Bei Wänden an Straßen werden solche Schäden im Rahmen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 festgehalten. Der Prüfbericht ist der beste Ausgangspunkt für die Entscheidung.

Drei Wege

1. Gleichartig erneuern. Die Holzfelder werden durch neue Holzfelder ersetzt. Das ist einfach und hält das Erscheinungsbild. Die Frage ist, ob die neue Füllung länger hält als die alte und ob ihre akustischen Werte den heutigen Anforderungen genügen.

2. Träger behalten, Füllung wechseln. Die Holzfelder werden ausgebaut und durch Elemente einer anderen Bauweise ersetzt, die genau in die vorhandenen Trägerabstände passen. Fundamente und Träger bleiben stehen, es wird nicht neu gegründet. Das ist der Weg, den die RAU Sanierung beschreitet.

3. Rückbau und Neubau. Sind Träger oder Fundamente nicht mehr tragfähig, oder soll die Wand höher, länger oder an anderer Stelle stehen, führt am Neubau kein Weg vorbei. Dann ist die Wahl der Bauweise frei, siehe Lärmschutzwand-Materialien im Vergleich.

Die Bestandsaufnahme entscheidet

Bevor man sich für den zweiten Weg entscheidet, müssen vier Fragen beantwortet sein.

Sind Träger und Fundamente tragfähig? Wie stark sind die Träger korrodiert, besonders am Übergang zum Fundament? Wie sind die Fundamente ausgeführt? Bei älteren Wänden fehlen oft Bestandspläne. Dann helfen eine Sichtprüfung, eine Messung der Restwandstärke am Stahl und im Zweifel ein Probeschurf am Fundament.

Passt die neue Füllung statisch? Das ist der wichtigste Punkt. Neue Elemente können schwerer sein als die alten Holzfelder oder dem Wind eine andere Fläche bieten. Träger und Fundamente müssen die neuen Lasten nach DIN EN 1794-1 aufnehmen können. Das gehört in eine statische Berechnung, nicht in eine Schätzung.

<!-- RAU: Flächengewicht der Sanierungselemente im Vergleich zu Holzfeldern ergänzen. -->

Was muss die Wand akustisch leisten? Die Anforderungen von damals sind nicht unbedingt die von heute. Hat sich der Verkehr verändert, ist neue Bebauung hinzugekommen oder steht gegenüber eine zweite Wand, kann eine stärkere Dämmung oder eine absorbierende Oberfläche nötig sein. Die Kennwerte dafür, DLR und DLα nach DIN EN 1793, erklärt der Beitrag DIN EN 1793 einfach erklärt.

Stimmen Höhe und Lage noch? Eine Sanierung behält die Geometrie. Muss die Wand höher werden, reichen die alten Träger oft nicht aus. Ob mehr Höhe überhaupt viel bringt, zeigt der Beitrag Wie viel bringt eine Lärmschutzwand?.

Was für die Sanierung spricht und was dagegen

Sanierung mit neuer Füllung Rückbau und Neubau
Gründung bleibt, keine neuen Fundamente neu
Eingriff ins Gelände gering, Arbeiten von den Trägern aus größer
Leitungen im Boden bleiben unberührt müssen gesichert oder umverlegt werden
Geometrie wie bisher frei wählbar
Risiko Zustand der Träger muss stimmen geringer, alles neu
Planung Bestandsaufnahme und Statik nötig übliche Planung

Gerade an Straßen und Bahnstrecken ist der geringe Eingriff ein Vorteil. Wird nicht neu gegründet, entfallen Bohrungen in der Nähe von Leitungen und lange Sperrungen für schweres Gerät.

Ausbau und Altholz

Holz aus Lärmschutzwänden ist fast immer mit Holzschutzmitteln behandelt. Die Altholzverordnung ordnet es deshalb in der Regel als belastetes Altholz ein. Es muss getrennt erfasst, nachweisbar entsorgt und darf nicht wie unbehandeltes Holz verwertet werden. Auch die Dämmung hinter den Feldern muss getrennt behandelt werden. Beides gehört als eigene Position in die Ausschreibung, mit Menge, Abfallschlüssel und Entsorgungsnachweis.

Ablauf einer Sanierung

  1. Bestandsaufnahme: Prüfbericht, Pläne, Begehung, Aufmaß der Trägerabstände
  2. Statik: Nachweis der Träger und Fundamente für die neue Füllung
  3. Planung: Elemente nach Bestandsmaß, Türen, Anschlüsse, Begrünung
  4. Ausschreibung: mit Ausbau, Entsorgung, Einbau und Pflege, siehe Ausschreibung einer begrünten Lärmschutzwand
  5. Ausbau der Holzfelder abschnittsweise, damit der Lärmschutz nicht auf ganzer Länge fehlt
  6. Einbau der neuen Elemente, Prüfung der Fugen und Anschlüsse
  7. Begrünung und Pflege in der Anwuchsphase

Häufige Fehler

  • Nur die Felder ansehen. Der Zustand der Träger am Fuß entscheidet über den ganzen Weg. Wer ihn erst beim Ausbau entdeckt, plant zweimal.
  • Statik als Formsache behandeln. Neue Elemente mit anderem Gewicht oder anderer Windfläche brauchen einen Nachweis, auch wenn sie genau in die alten Abstände passen.
  • Anschlüsse vergessen. Am Übergang zu Türen, Brücken oder Nachbarwänden entstehen die meisten Lücken. Sie gehören ins Aufmaß.
  • Die Akustik von damals übernehmen. Hat sich die Umgebung verändert, sollte die Anforderung neu festgelegt werden, bevor die Elemente bestellt sind.

Was RAU dafür anbietet

Die RAU Sanierung ist für Bestandswände aus Holzfeldern mit Eisenträgern gedacht. Die alten Holzelemente werden entfernt und durch Elemente der RAU Rock Extensiv ersetzt, die nach Bestandsmaß gefertigt und in die vorhandenen Trägerabstände eingebaut werden. Die Wand wird dadurch begrünbar. Schicken Sie uns Fotos, Länge, Höhe und, falls vorhanden, den letzten Prüfbericht, dann sagen wir Ihnen, ob eine Sanierung in Frage kommt und was vorher geprüft werden muss.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass eine Holz-Lärmschutzwand saniert werden muss?

An morschen oder gebrochenen Brettern, Pilzbefall, klaffenden Fugen, herausgefallener Dämmung und Rost am Fuß der Stahlträger. Jede Lücke lässt Schall durch, deshalb leidet die Wirkung lange bevor die Wand sichtbar einsturzgefährdet ist.

Kann ich einfach neue Holzfelder einsetzen?

Das ist möglich und manchmal die einfachste Lösung. Man sollte aber prüfen, ob die alte Bauweise die heutigen Anforderungen an Akustik und Lebensdauer erfüllt. Oft lohnt der Vergleich mit einer anderen Füllung für dieselben Träger.

Was passiert mit dem alten Holz?

Holz aus Lärmschutzwänden ist meist mit Holzschutzmitteln behandelt und gilt nach der Altholzverordnung in der Regel als belastetes Altholz. Es muss getrennt erfasst und fachgerecht entsorgt werden. Das sollte als eigene Position in der Ausschreibung stehen.

Quellen

  1. DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung
  2. Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung – AltholzV)
  3. DIN EN 1793-1 und DIN EN 1793-2: Lärmschutzvorrichtungen an Straßen – Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften (Schallabsorption, Luftschalldämmung)
  4. DIN EN 1794-1: Lärmschutzvorrichtungen an Straßen – Nichtakustische Eigenschaften – Teil 1: Mechanische Eigenschaften und Anforderungen an die Standsicherheit
  5. ZTV-Lsw 22: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung, kein Schallgutachten und keine Auskunft der zuständigen Behörde im Einzelfall.

Persönlich erreichbar

Ihr Lärmschutz, konkret geplant.

Erwin Königsberger (Porträt: KI-generiertes Bild)
Erwin KönigsbergerGeschäftsführer, RAU Geosystem Süd GmbH

08341 9957180
info@rau.bayern
Am Riederloh 28, 87600 Kaufbeuren

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