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Wissen · 4 Min. Lesezeit

Ausschreibung einer begrünten Lärmschutzwand: ZTV-Lsw 22 und GAEB-LV.

Was in den Ausschreibungstext einer begrünten Lärmschutzwand gehört: Akustik nach DIN EN 1793, Statik, Gründung, Begrünung, Pflege, Nachweise und das GAEB-Format.

Neu gebaute Straße bei Mühldorf am Inn mit langer RAU-Lärmschutzwand aus Stahlgitterkörben am Fahrbahnrand, Baustellenbaken und RAU-Schild

Entwurf. Dieser Beitrag ist noch nicht fachlich geprüft und nicht veröffentlicht. Er ist nur auf der Testseite sichtbar.

Eine begrünte Lärmschutzwand ist Stahlbau, Erdbau und Landschaftsbau in einem. Entsprechend viele Fragen muss ein Leistungsverzeichnis beantworten. Dieser Beitrag zeigt, welche Regelwerke gelten, was in den Text gehört, wie man produktneutral bleibt und wofür das GAEB-Format da ist. Er ersetzt keine Prüfung durch die Vergabestelle.

Welche Regelwerke gelten

ZTV-Lsw 22. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, sind an Bundes- und Staatsstraßen die übliche Vertragsgrundlage. Sie regeln unter anderem Anforderungen an Baustoffe, Ausführung und Prüfungen. Auch außerhalb des Straßenbaus, etwa bei Gewerbe- oder Wohngebieten, kann man sie vertraglich vereinbaren und hat damit einen anerkannten Maßstab.

DIN EN 1793 und DIN EN 1794. Die erste Normenreihe regelt die akustischen Prüfungen, die zweite die nicht akustischen: Standsicherheit, Windlast, Anprall, Brandverhalten und weitere Sicherheitsfragen. Die DIN EN 14388 fasst beides zusammen und ist die Grundlage der CE-Kennzeichnung. Was die akustischen Kennwerte bedeuten, erklärt der Beitrag DIN EN 1793 einfach erklärt.

VOB. Teil A regelt das Vergabeverfahren, Teil C die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen. Für die Begrünung ist die DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten) einschlägig, für alle Gewerke die DIN 18299.

Produktneutral beschreiben

Öffentliche Auftraggeber müssen die Leistung so beschreiben, dass alle geeigneten Bieter anbieten können. Für Bauleistungen steht das in § 7 VOB/A, oberhalb der EU-Schwellenwerte in § 7EU VOB/A. Für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der Schwellenwerte gilt § 31 VgV. Ein bestimmtes Produkt oder ein Hersteller darf nur ausnahmsweise genannt werden, und dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“.

Für die Praxis heißt das: Beschreiben Sie, was die Wand leisten muss, nicht welche Wand es sein soll. Statt eines Systemnamens stehen im Text Höhe, maximale Fußbreite, akustische Kategorien, Lasten, Art der Begrünung und Pflegeanforderungen. Wer eine bestimmte Bauweise aus gutem Grund braucht, etwa weil nur 30 cm Breite zur Verfügung stehen, begründet das in der Vergabeakte.

Nebenangebote zuzulassen, ist bei Lärmschutzwänden oft sinnvoll. Bauweisen unterscheiden sich stark in Platzbedarf, Gründung und Bauzeit, und ein Bieter kennt manchmal eine bessere Lösung für den Standort. Mindestanforderungen für Nebenangebote müssen dann in den Unterlagen stehen.

Was in den Ausschreibungstext gehört

1. Lage und Geometrie

  • Achse, Stationierung und Länge, Höhe über einem festgelegten Bezugspunkt
  • maximale Fußbreite und verfügbare Arbeitsfläche
  • Kurven, Höhensprünge, Anschlüsse an Gelände, Bauwerke oder bestehende Wände

2. Akustik

  • geforderte Kategorie der Luftschalldämmung (DLR, B-Kategorie) nach DIN EN 1793-2
  • geforderte Kategorie der Absorption (DLα, A-Kategorie) nach DIN EN 1793-1, getrennt für beide Seiten, wenn nötig
  • die Normausgabe, nach der geprüft sein muss, und ob In-situ-Werte (DIN EN 1793-5 und -6) verlangt werden
  • Dichtheit: keine offenen Fugen, Anschluss am Boden

3. Statik und Sicherheit

  • Lasten nach DIN EN 1794-1: Wind, Eigengewicht, bei Straßen auch dynamischer Druck aus dem Winterdienst
  • Anforderungen an Brandverhalten und Sicherheit nach DIN EN 1794-2
  • Fluchttüren oder Durchgänge und ihre Abstände
  • Anprallschutz, wenn die Wand im Seitenraum einer Fahrbahn steht

4. Gründung und Baugrund

  • Baugrundgutachten als Teil der Unterlagen
  • Leitungen und Kabel im Boden, Schutzabstände
  • Umgang mit Aushub: Wird er abgefahren oder kann er, wo das System es zulässt, als Füllung dienen?

5. Begrünung

  • Art der Begrünung: Kletterpflanzen, Bepflanzung in der Wand, auf der Krone oder am Fuß
  • Pflanzliste oder Anforderungen an die Pflanzen, etwa Salzverträglichkeit am Straßenrand
  • Pflanzzeit und Anforderungen an das Anwachsen

6. Pflege

  • Fertigstellungspflege bis zur Abnahme als eigene Position
  • Entwicklungspflege der ersten Jahre als eigene Position mit klarer Leistungsbeschreibung
  • Wasser in der Anwuchsphase: wer, wann, wie viel
  • Zugänglichkeit für Pflegegeräte

Was die Pflege im Einzelnen umfasst, steht im Beitrag Begrünte Lärmschutzwand pflegen.

7. Nachweise

  • Prüfberichte nach DIN EN 1793 mit Prüfstelle, Normausgabe und Datum
  • Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14388
  • statische Berechnung
  • Herkunft und Eignung der Füllstoffe

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

Eine übliche Reihenfolge der Positionen:

Abschnitt Inhalt
Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten, Räumen, Verkehrssicherung
Erdarbeiten Oberboden abtragen, Aushub, Planum
Gründung je nach System Streifen-, Punkt- oder Pfahlgründung oder flache Auflager
Tragwerk und Wand Pfosten, Elemente oder Körbe, Füllung, Abdeckung der Krone
Ausstattung Türen, Durchgänge, Entwässerung, Anschlüsse
Begrünung Pflanzarbeiten, Substrat, Pflanzen
Pflege Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege
Stundenlohn und Wahlpositionen Zulagen, Mehrhöhen, Sonderteile

Wofür das GAEB-Format da ist

GAEB steht für den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Er legt fest, wie Leistungsverzeichnisse zwischen Planern, Auftraggebern und Bietern ausgetauscht werden. Die Datei enthält Positionen, Texte, Mengen und Einheiten in einer Form, die jede gängige Ausschreibungs- und Kalkulationssoftware lesen kann.

Die Austauschphase steht in der Dateiendung:

Endung Phase
.x81 / .d81 Leistungsbeschreibung
.x83 / .d83 Angebotsaufforderung
.x84 / .d84 Angebotsabgabe
.x86 / .d86 Auftragserteilung

Die Endungen mit x gehören zum aktuellen XML-Format GAEB DA XML, die mit d zum älteren Format GAEB 90.

Was das für die Planung heißt

Am meisten Zeit spart, wer Lage, Höhe und Platzbedarf vor dem Text klärt. Das Leistungsverzeichnis folgt dann aus der Schallberechnung und dem Lageplan. Wie viel eine Wand bei welcher Höhe bringt, zeigt der Beitrag Wie viel bringt eine Lärmschutzwand?.

Auf unserer Seite Downloads finden Sie Leistungsverzeichnisse zur RAU Klimawand R3 und zur RAU Rock im GAEB-Format und als PDF, dazu Produktschnitte und Vorlagen für Preisanfragen. Die Texte beschreiben unsere Systeme. Für eine öffentliche Ausschreibung müssen sie produktneutral angepasst werden. Dabei helfen wir gern.

Häufige Fragen

Darf ich in der Ausschreibung ein bestimmtes System nennen?

Bei öffentlichen Aufträgen grundsätzlich nicht. Die Leistung muss produktneutral beschrieben werden. Ein Produktname ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Leistung sonst nicht hinreichend genau beschreiben lässt, und dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“.

Was ist der Unterschied zwischen .d81 und .x81?

Beide enthalten ein Leistungsverzeichnis zur Weitergabe. Die Endung .d81 steht für das ältere Format GAEB 90, .x81 für das XML-Format GAEB DA XML. Welches Format gefordert ist, legt der Auftraggeber fest.

Gehört die Pflege der Begrünung in dieselbe Ausschreibung?

Die Fertigstellungspflege fast immer, weil die Pflanzung erst danach abnahmefähig ist. Die Entwicklungspflege der ersten Jahre ist als eigene Position sinnvoll. Die spätere Unterhaltung wird oft getrennt vergeben.

Quellen

  1. ZTV-Lsw 22: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
  2. DIN EN 1793-1 und DIN EN 1793-2: Lärmschutzvorrichtungen an Straßen – Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften (Schallabsorption, Luftschalldämmung)
  3. DIN EN 1794-1 und DIN EN 1794-2: Lärmschutzvorrichtungen an Straßen – Nichtakustische Eigenschaften
  4. DIN EN 14388: Lärmschutzvorrichtungen an Straßen – Festlegungen
  5. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), § 31 Leistungsbeschreibung
  6. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A § 7 Leistungsbeschreibung, Teil C DIN 18299 und DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten)
  7. Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB): Datenaustausch GAEB DA XML

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung, kein Schallgutachten und keine Auskunft der zuständigen Behörde im Einzelfall.

Persönlich erreichbar

Ihr Lärmschutz, konkret geplant.

Erwin Königsberger (Porträt: KI-generiertes Bild)
Erwin KönigsbergerGeschäftsführer, RAU Geosystem Süd GmbH

08341 9957180
info@rau.bayern
Am Riederloh 28, 87600 Kaufbeuren

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Ort, ungefähre Länge und Höhe genügen für eine erste Einschätzung. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.

PDF, JPG oder PNG, bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Ein Lageplan oder ein Foto der Stelle hilft bei der Einschätzung.