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Wissen · 5 Min. Lesezeit

Begrünte Lärmschutzwand pflegen: Pflanzen, Wasser, Rückschnitt, Lebensdauer.

Was eine begrünte Lärmschutzwand an Pflege braucht: Anwuchs, Wasser, Rückschnitt, Kontrolle von Fuß und Füllung, mit Pflegekalender und Hinweisen zum Naturschutzrecht.

Ältere RAU-Lärmschutzwand, über die ganze Höhe dicht mit Efeu und Wildem Wein bewachsen, mit RAU-Schild, davor Rasen

Entwurf. Dieser Beitrag ist noch nicht fachlich geprüft und nicht veröffentlicht. Er ist nur auf der Testseite sichtbar.

Eine begrünte Lärmschutzwand ist ein Bauwerk mit Pflanzen. Der Teil aus Stahl, Textil und Füllung muss standsicher und dicht bleiben, der Teil aus Pflanzen soll wachsen, aber nicht wuchern. Beides lässt sich mit überschaubarem Aufwand verbinden, wenn die Pflege von Anfang an mitgeplant wird. Dieser Beitrag zeigt, was in welcher Phase zu tun ist.

Die drei Phasen der Pflege

Im Landschaftsbau unterscheidet man drei Abschnitte. Die Begriffe stammen aus DIN 18916 und DIN 18919 und sind in Ausschreibungen üblich.

  1. Fertigstellungspflege. Sie beginnt mit der Pflanzung und endet, wenn die Pflanzung abnahmefähig ist, also sicher angewachsen. Sie gehört in der Regel zum Bauauftrag.
  2. Entwicklungspflege. Sie führt die Pflanzung über die ersten Vegetationsperioden bis zu einem Zustand, in dem sie sich weitgehend selbst trägt. Hier entscheidet sich, ob die Wand dicht und gleichmäßig grün wird.
  3. Unterhaltungspflege. Die laufende Pflege über die gesamte Nutzungsdauer, meist mit wenigen Einsätzen im Jahr.

Wer eine Wand ausschreibt, sollte die ersten beiden Phasen als eigene Positionen aufnehmen. Wird die Entwicklungspflege eingespart, fallen Ausfälle oft erst auf, wenn die Lücken schon groß sind.

Welche Pflanzen in Frage kommen

Welche Pflanzen sich eignen, hängt vom Wandsystem ab: wie viel durchwurzelbare Füllung es gibt, wie die Oberfläche aufgebaut ist und ob die Pflanzen in der Wand, am Fuß oder auf der Krone stehen. Grundsätzlich gibt es drei Gruppen:

  • Kletterpflanzen, die vom Fuß aus die Fläche überziehen, etwa Efeu oder Wilder Wein. Efeu bleibt im Winter grün, Wilder Wein verliert das Laub und färbt sich im Herbst.
  • Stauden, Gräser und Bodendecker, die direkt in der Wand oder auf der Krone wachsen. Sie brauchen Füllung, in der sie wurzeln können.
  • Trockenheitsverträgliche Arten für extensive Begrünungen mit wenig Substrat, etwa Sedum-Arten.

Drei Standortfragen sind wichtiger als die Artenliste:

  • Sonne oder Schatten? Eine Südseite trocknet schneller aus und braucht andere Pflanzen als eine Nordseite. Oft ist es sinnvoll, die Sonnenseite anders zu bepflanzen oder von der Rückseite her überwachsen zu lassen.
  • Straße mit Winterdienst? Streusalz und Spritzwasser schädigen viele Arten. Am Fahrbahnrand gehören salzverträgliche Pflanzen hin.
  • Wie viel Wasser kommt an? Regen erreicht nicht jede Stelle der Wand gleich. Ein Dachüberstand, eine PV-Reihe auf der Krone oder ein Gebäude daneben kann Flächen trocken halten.
<!-- RAU: Pflanzliste je System ergänzen (Sonnen-/Schattenseite, Straßenrand). Ohne diese Liste bleibt der Abschnitt allgemein. -->

Wasser

In der Anwuchsphase ist Gießen bei Trockenheit fast immer nötig, bei Pflanzungen im Frühjahr häufiger als bei Herbstpflanzungen. Ob eine Wand danach ohne Bewässerung auskommt, hängt vom System, der Füllung, dem Standort und der Pflanzenwahl ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Sinnvoll ist eine klare Regel im Pflegeplan: ab wann und bei welcher Trockenheit gegossen wird, und wer das macht.

Wo eine Bewässerung eingebaut ist, gehört sie zur Unterhaltung: Leitungen vor dem Frost entleeren, im Frühjahr auf Dichtheit prüfen, Tropfer reinigen.

Rückschnitt

Ein Rückschnitt im Jahr reicht bei den meisten Wänden aus. Er hat drei Ziele:

  • Verkehrsraum frei halten. An Straßen, Rad- und Gehwegen dürfen Triebe nicht in den Verkehrsraum ragen, und Sichtdreiecke an Einmündungen müssen frei bleiben.
  • Technik frei halten. Türen, Fluchtwege, Entwässerungsöffnungen, Beleuchtung und bei Wänden mit Photovoltaik die Module dürfen nicht zuwachsen.
  • Die Krone im Blick behalten. Pflanzen, die über die Krone wachsen, sind kein Problem für die Akustik, können aber zum Nachbarn hin Ärger machen.

Zeitpunkt: § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte. Der größere Rückschnitt gehört deshalb in den Herbst oder Winter. Unabhängig vom Datum gilt: Vor dem Schnitt auf Nester achten.

Kontrolle des Bauwerks

Die Pflanzen fallen auf, das Bauwerk eher nicht. Bei jedem Pflegegang lohnt ein Blick auf diese Punkte:

  1. Wandfuß: Liegt Füllung am Boden, die aus der Wand gerieselt ist? Ist der Fuß unterspült?
  2. Oberfläche: Ist das Textil oder Gitter beschädigt, etwa durch Mähgeräte, Anprall oder Sonne?
  3. Entwässerung: Laufen Rinnen und Öffnungen frei, steht nach Regen Wasser am Fuß?
  4. Gehölzaufwuchs: Sämlinge von Bäumen, die sich in der Wand ansiedeln, früh entfernen. Starke Wurzeln können die Konstruktion belasten.
  5. Stahl und Anschlüsse: Korrosion an Trägern, lose Verbindungen, Schäden an Türen.
  6. Lücken: Jede Öffnung in der Wand lässt Schall durch. Schäden an der Oberfläche sind deshalb auch ein akustisches Thema, nicht nur ein optisches.

Wände an Straßen werden außerdem im Rahmen der Bauwerksprüfung regelmäßig begutachtet. Die Pflege ersetzt diese Prüfung nicht, liefert aber wertvolle Hinweise zwischen den Terminen.

Pflegekalender

Zeitraum Was zu tun ist
März bis April Kontrollgang nach dem Winter: Salzschäden, Ausfälle, Wandfuß, Entwässerung. Ausfälle notieren
Mai bis August in der Anwuchsphase bei Trockenheit wässern, unerwünschten Aufwuchs entfernen, nur schonende Formschnitte
September Nachpflanzungen vorbereiten, Bewässerung prüfen
Oktober bis Februar Rückschnitt, Verkehrsraum und Technik frei schneiden, Nachpflanzen bei frostfreiem Boden, Bewässerung entleeren
<!-- RAU: Pflegeintervall ergänzen, das RAU empfiehlt (Anwuchsphase und danach). -->

Lebensdauer

Wie lange eine begrünte Lärmschutzwand hält, hängt weniger von den Pflanzen ab als vom Bauwerk: Stahl, Textil, Füllung und Gründung. Pflanzen lassen sich nachpflanzen, eine beschädigte Hülle muss repariert werden, bevor Füllung austritt. Regelmäßige Kontrolle verlängert die Nutzungsdauer deshalb mehr als jede einzelne Pflegemaßnahme. Konkrete Jahreszahlen sollte nur nennen, wer sie mit Prüfungen oder langjährigen Beobachtungen belegen kann.

<!-- RAU: Lebensdauer nur mit Beleg oder Erfahrungswert aus den eigenen Referenzen ergänzen. -->

Was das für die Planung heißt

Pflege ist ein Teil der Planung, kein Nachgedanke. Vor dem Bau sollte feststehen, wer pflegt, wie oft, mit welchem Budget und wie die Wand für Geräte erreichbar ist. Ein Pflegestreifen am Fuß, eine Zufahrt und Türen an den richtigen Stellen sparen später viel Zeit.

Die RAU Klimawand R3 ist begrünbar und pflegearm geplant, ihre Füllung besteht möglichst aus Aushub vom Ort. Die RAU Rock Extensiv ist für eine extensive Begrünung auf wenig Raum ausgelegt. Wie die Systeme sich in Platzbedarf und Pflege unterscheiden, zeigt der Beitrag Lärmschutzwand-Materialien im Vergleich.

Häufige Fragen

Wann darf ich eine begrünte Lärmschutzwand zurückschneiden?

Stärkere Rückschnitte an Gehölzen und Hecken sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Vor jedem Schnitt sollte man auf brütende Vögel achten.

Muss eine begrünte Lärmschutzwand gegossen werden?

In der Anwuchsphase fast immer, besonders auf der Sonnenseite und in trockenen Sommern. Ob die Wand danach ohne Bewässerung auskommt, hängt von System, Füllung, Lage und Pflanzenwahl ab. Das sollte vor dem Bau geklärt und im Pflegeplan festgehalten werden.

Wer ist für die Pflege zuständig?

Der Eigentümer oder Baulastträger der Wand. Bei öffentlichen Wänden ist das meist die Straßenbauverwaltung oder die Gemeinde, bei privaten der Grundstückseigentümer. Die Anwuchspflege wird oft mit dem Bau vergeben, die laufende Pflege separat.

Quellen

  1. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG), § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
  2. DIN 18916: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten
  3. DIN 18919: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege)
  4. FLL: Fassadenbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau
  5. ZTV-Lsw 22: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung, kein Schallgutachten und keine Auskunft der zuständigen Behörde im Einzelfall.

Persönlich erreichbar

Ihr Lärmschutz, konkret geplant.

Erwin Königsberger (Porträt: KI-generiertes Bild)
Erwin KönigsbergerGeschäftsführer, RAU Geosystem Süd GmbH

08341 9957180
info@rau.bayern
Am Riederloh 28, 87600 Kaufbeuren

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