Nachhaltiger Lärmschutz

100 % ökologisch gedacht

Schnelle Montage

Stabil, flexibel, wirtschaftlich

Pflegearme Systeme

Ohne ständige Bewässerung

Innovative Lösungen

Auch mit Photovoltaik kombinierbar

Für KI-Rechenzentren gelten nach TA Lärm die Immissionsrichtwerte des Gebietstyps am nächsten schutzbedürftigen Raum, die Bildung des Nachtwerts über die lauteste volle Stunde, die Anrechnung der Vorbelastung und die Bewertung seltener Ereignisse. RAU Geosystem Süd GmbH setzt sie mit dem RAU Lärmschutz für KI-Rechenzentren um. Die Richtwerte reichen nachts von 70 dB(A) im Industriegebiet über 50 dB(A) im Gewerbegebiet und 45 dB(A) im Mischgebiet bis 40 dB(A) im allgemeinen und 35 dB(A) im reinen Wohngebiet. Für Rechenzentren mit Dauerlast ist der Nachtwert die Bemessungsgröße, weil Rückkühler, Kälteanlagen und Lüftung rund um die Uhr laufen. Testläufe der Notstromaggregate bewertet die TA Lärm als seltene Ereignisse gesondert. Wir übersetzen die Werte in Wandgeometrie, begrünen den Wandfuß ohne Bewässerung und befüllen mit vor Ort gewonnenen Böden.

Ihre Vorteile auf einen Blick.
  • Bis zu 12 m Bauhöhe
  • Ohne Tiefgründung
  • Schnelle Montage
  • Wirtschaftliche Umsetzung
  • Begrünbar
  • Flexible Linienführung
  • Für enge Platzverhältnisse geeignet
  • Langlebig und robust

Was regelt die TA Lärm für Anlagen mit Dauerlast rund um die Uhr?

Für Anlagen mit Dauerlast rund um die Uhr regelt die TA Lärm, dass der Beurteilungspegel tags über den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr und nachts über die lauteste volle Stunde zwischen 22 und 6 Uhr gebildet wird, dass Zuschläge für Tonhaltigkeit und Impulshaltigkeit anzusetzen sind und dass kurzzeitige Geräuschspitzen die Richtwerte nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Für ein KI-Rechenzentrum, dessen Rückkühler und Lüftungsanlagen ohne Absenkung laufen, ist die lauteste Nachtstunde damit identisch mit dem Volllastzustand der Kühlung in einer warmen Nacht. Die Bewertung erfolgt am Immissionsort außerhalb des Gebäudes vor dem Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums. Hinzu kommt die Regel, dass der Richtwert für die Gesamtbelastung gilt; bestehende Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft zählen als Vorbelastung, sodass dem Rechenzentrum nur die verbleibende Zusatzbelastung zusteht. Ein Rechenzentrum in einem Gewerbegebiet neben einem allgemeinen Wohngebiet muss dort nachts 40 dB(A) einhalten, im Mischgebiet 45 dB(A), im urbanen Gebiet ebenfalls 45 dB(A). Diese Werte sind Anforderungen an den Betreiber, keine Eigenschaft der Wand; wir übersetzen sie in Höhe, Länge und Lage des RAU Lärmschutz für KI-Rechenzentren und stimmen die Geometrie mit dem Gutachter ab. Transformatoren und Stromwandler gehen mit ihren tieffrequenten Anteilen in dieselbe Beurteilung ein. Hintergrundinformationen zu Regelwerken bündeln wir unter Wissenswertes zu Lärmschutz und Planung.

Galerie:

Welche Zuschläge und Sonderfälle betreffen Rechenzentren besonders?

Rechenzentren betreffen nach TA Lärm besonders der Zuschlag für Tonhaltigkeit, weil Ventilatoren und Transformatoren einzelne Töne erzeugen, der Sonderfall der seltenen Ereignisse für Testläufe der Notstromaggregate und die Vorbelastung durch benachbarte Betriebe auf Gewerbeflächen. Der Zuschlag für Tonhaltigkeit wird vom Gutachter angesetzt, wenn ein Ton aus dem Rauschen der Rückkühler oder das Brummen eines Transformators am Immissionsort hervortritt; er erhöht den Beurteilungspegel und damit die Anforderung an die Wand. Die seltenen Ereignisse erlauben es, dass Testläufe der Notstromaggregate an einer begrenzten Zahl von Tagen im Kalenderjahr die Richtwerte überschreiten, sofern die übrigen Regeln eingehalten werden; die Testläufe werden deshalb tagsüber angesetzt und gesondert dokumentiert. Die Vorbelastung schließlich ist bei Rechenzentren auf Gewerbeflächen die Regel und verringert den Anteil, der dem Standort bleibt. Für die Wand bedeuten alle drei Punkte, dass die Geometrie nicht nach dem Richtwert allein, sondern nach der vom Gutachter berechneten Zusatzbelastung mit Zuschlägen bemessen wird. Unsere hochabsorbierende Ausführung nimmt tonale Anteile auf, statt sie zu reflektieren, die RAU Klimawand R3 mit Climate Handprint erlaubt Höhenstaffelungen, wie in Fehraltorf mit 3,30 bis 5,00 m, und die RAU Rock Extensiv mit 13 cm Minimalbreite dient für schmale Streifen. Unsere CO2-Bilanzierung ist von KlimAktiv geprüft, und wir sind Mitglied im Deutschen Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen. Wie eine Wand mit Höhenanpassung ausgeführt wird, zeigt die Anlage in Fehraltorf.

FAQs:

Über die lauteste volle Stunde zwischen 22 und 6 Uhr; bei Dauerlast entspricht sie dem Volllastzustand der Kühlung.

Der Richtwert gilt für die Gesamtbelastung; die Vorbelastung schmälert den Anteil, der dem Rechenzentrum als Zusatzbelastung bleibt.

Als seltene Ereignisse, die an einer begrenzten Zahl von Tagen im Kalenderjahr gesondert beurteilt werden; Testläufe werden deshalb tagsüber angesetzt.

Nach TA Lärm 50 dB(A) im Gewerbegebiet und 70 dB(A) im Industriegebiet, jeweils am Immissionsort außerhalb des Gebäudes.

Wenn ein Ton aus dem Rauschen der Rückkühler oder das Brummen eines Transformators am Immissionsort hervortritt.

Nein, sie sind Anforderungen an den Betreiber; wir übersetzen sie in Höhe, Länge und Lage der Wand.

Für urbane Gebiete nennt die TA Lärm 45 dB(A) nachts und 63 dB(A) tags.

Einzelne kurzzeitige Spitzen dürfen nachts um nicht mehr als 20 dB(A) über dem Richtwert liegen; das Dauergeräusch bleibt bemessend.

Die CO2-Bilanzierung ist von KlimAktiv geprüft, und wir sind Mitglied im Deutschen Verband für Lärmschutz an Verkehrswegen.

Außerhalb des Gebäudes vor dem Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums, nicht an der Grundstücksgrenze.