Einfügungsdämpfung bei BESS-Lärmschutzwänden bezeichnet die Pegelminderung am Immissionsort, die sich durch das Einfügen der Wand zwischen Batteriecontainer und Wohnhaus ergibt, verglichen mit der Situation ohne Wand. RAU.bayern bestimmt für das RAU Bess Lärmschutzsystem nicht die Zahl, sondern die Geometrie, aus der der Gutachter sie berechnet. Der Wert hängt von Höhe und Länge der Wand, vom Abstand zur Schallquelle und zum Empfänger sowie von der Beugung über die Wandkrone ab. Weil wir keine pauschalen Zahlen für Speicherstandorte angeben, bleibt die Berechnung Sache des Schallgutachtens. Unsere Aufgabe ist es, die Wand so zu setzen, dass die berechnete Einfügungsdämpfung erreicht wird, mit hochabsorbierender Oberfläche, Begrünung am Wandfuß ohne Bewässerung und bei Bedarf mit der Rock Extensiv ab 13 cm Minimalbreite.

Welche Einflussgrößen bestimmen die Einfügungsdämpfung einer Wand am Speicher?
Die Einfügungsdämpfung einer Wand am Speicher bestimmen fünf Einflussgrößen, die Höhe der Wand über der Sichtlinie, die Länge über die Anlage hinaus, der Abstand zwischen Wand und Schallquelle, der Abstand zwischen Wand und Immissionsort sowie die Beschaffenheit der Wandoberfläche. Die Höhe entscheidet darüber, wie tief der Immissionsort im Schallschatten liegt; je weiter die Wandkrone die Verbindungslinie von Lüfteröffnung und Fenster überragt, desto stärker die Minderung. Die Länge verhindert, dass Schall um die Wandenden herumläuft und die Wirkung der Höhe aufhebt. Der Abstand zur Quelle wirkt ähnlich wie die Höhe, weil eine Wand nahe an den Containern einen größeren Winkel abdeckt als dieselbe Wand in weiter Entfernung. Der Abstand zum Immissionsort spielt umgekehrt hinein, weit entfernte Wohnhäuser liegen flacher im Schatten. Die Oberfläche schließlich bestimmt, ob Schall reflektiert oder aufgenommen wird; unsere hochabsorbierenden Systeme vermeiden, dass Energie zwischen Wand und Containerwand hin und her geworfen wird. Für die Berechnung stellen wir dem Gutachter die Geometrie des RAU Bess Lärmschutzsystems zur Verfügung, die Grundlagen der Systeme sind auf der Seite RAU Bess Lärmschutzsysteme beschrieben.
Warum nennt RAU.bayern keine pauschale Einfügungsdämpfung in dB?
RAU.bayern nennt keine pauschale Einfügungsdämpfung in dB, weil der Wert keine Eigenschaft der Wand ist, sondern das Ergebnis aus Wand, Standort, Quellhöhe, Gelände und Lage des Immissionsorts, das für jede Batteriespeicheranlage neu berechnet werden muss. Eine Wand, die an einem ebenen Standort mit Wohnhäusern im Erdgeschoss eine bestimmte Minderung bringt, erreicht an einem Hang mit Fenstern im Obergeschoss einen anderen Wert. Wir halten es deshalb für unseriös, Projektentwicklern eine Zahl zuzusagen, bevor das Schallgutachten vorliegt. Stattdessen liefern wir die Geometrie, mit der der Gutachter rechnet, und passen Höhe und Länge so lange an, bis seine Prognose die Richtwerte der TA Lärm einhält. Diese Vorgehensweise hat sich in Projekten mit unterschiedlichen Höhen bewährt; in Fehraltorf haben wir eine Klimawand mit 3,30 bis 5,00 m an das Gelände angepasst. Die hochabsorbierende Ausführung der RAU Klimawand R3 und der RAU Rock Extensiv fließt als Eigenschaft in die Berechnung ein, ebenso die Lage relativ zu Wechselrichtern und Transformatoren. Nach der Montage durch unsere Servicekolonnen dokumentieren wir die gebaute Geometrie, damit die Abnahmemessung des Gutachters die berechnete Einfügungsdämpfung bestätigen kann. Referenzen mit unterschiedlichen Standortbedingungen zeigt unsere Referenzübersicht.









