Zum Inhalt

Wissen · 5 Min. Lesezeit

Rechenzentrum und Rückkühler: Lärmschutz planen, bevor die Nacht zum Problem wird.

Welche Quellen ein Rechenzentrum laut machen, warum die Nacht maßgeblich ist und wie Aufstellung, Luftführung, Wände und Einhausungen zusammenspielen.

Luftbild eines Rechenzentrums mit Rückkühlern auf dem Dach, rundum eingehaust von einer grünen Lärmschutzwand mit RAU-Schild (KI-generiertes Symbolbild)KI-generiertes Symbolbild

Entwurf. Dieser Beitrag ist noch nicht fachlich geprüft und nicht veröffentlicht. Er ist nur auf der Testseite sichtbar.

Rechenzentren entstehen zunehmend am Rand von Gewerbegebieten, oft in Sichtweite von Wohnhäusern. Im Gebäude ist es leise, draußen nicht: Dutzende Ventilatoren kühlen die Server, Transformatoren versorgen sie, und Notstromaggregate stehen bereit. Dieser Beitrag zeigt, welche Quellen zählen, nach welchen Regeln beurteilt wird und wie man den Lärmschutz plant, ohne die Kühlung zu behindern.

Die Quellen

Quelle Geräusch Betrieb
Rückkühler Rauschen der Ventilatoren, oft mit tonalen Anteilen dauernd, Leistung nach Last und Außentemperatur
Kältemaschinen Verdichter, teils tieffrequent dauernd oder nach Bedarf
Transformatoren Brummen bei 100 Hz und Vielfachen dauernd
Lüftung und Klimageräte Rauschen, Ansaug- und Ausblasöffnungen dauernd
Notstromaggregate Motor, Abgas, Kühlung, sehr laut Probeläufe, Notfall
Verkehr auf dem Gelände Lkw, Pkw, Türen vor allem tagsüber

Die Rückkühler sind meist die maßgebliche Quelle. Sie stehen oft in langen Reihen auf dem Dach oder neben dem Gebäude, und jedes Gerät hat mehrere große Ventilatoren. In heißen Sommernächten laufen sie mit hoher Drehzahl, genau dann, wenn die Fenster der Nachbarn offen sind.

Für die Transformatoren gilt, was im Beitrag Tieffrequenter Lärm bei Trafo und Batteriespeicher steht: Tiefe Töne sind schwer abzuschirmen und werden als Ton strenger bewertet.

Nach welchen Regeln beurteilt wird

Ein Rechenzentrum ist eine gewerbliche Anlage. Ihr Lärm wird nach der TA Lärm beurteilt. Große Notstromanlagen können nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sein. Dann prüft die Behörde den Lärm im immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Sonst geschieht das im Baugenehmigungsverfahren, und die Pflichten des Betreibers ergeben sich aus § 22 BImSchG.

Fünf Regeln sind für Rechenzentren besonders wichtig:

  1. Die Nacht ist maßgeblich. Die Richtwerte liegen nachts 15 dB unter dem Tagwert, im allgemeinen Wohngebiet bei 40 dB(A), im Mischgebiet bei 45 dB(A). Bewertet wird nach Nr. 6.4 die lauteste volle Nachtstunde.
  2. Tonzuschlag. Deutlich hörbare Töne von Ventilatoren oder Transformatoren erhalten einen Zuschlag von 3 oder 6 dB.
  3. Vorbelastung. Bestehende Betriebe in der Nachbarschaft zählen mit. Eine neue Anlage gilt nach Nr. 3.2.1 in der Regel als irrelevant, wenn sie den Richtwert am Immissionsort um mindestens 6 dB unterschreitet. In Gewerbegebieten mit vielen Betrieben ist das oft das eigentliche Planungsziel.
  4. Spitzenpegel. Einzelne kurze Spitzen dürfen den Richtwert nachts um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
  5. Notfälle. Für Notsituationen sieht Nr. 7.1 eine Ausnahme vor. Die regelmäßigen Probeläufe der Notstromaggregate fallen nicht darunter und gehören in die Prognose.

Lärmschutz in der richtigen Reihenfolge

1. Leise Geräte ausschreiben. Die Schallleistung jedes Geräts, bestimmt nach DIN EN ISO 3744 oder einem vergleichbaren Verfahren, gehört als Anforderung in die Ausschreibung der Kältetechnik. Größere, langsamer drehende Ventilatoren sind bei gleicher Kühlleistung meist leiser. Nachträgliche Maßnahmen sind fast immer teurer.

2. Betrieb planen. Viele Anlagen können nachts mit geringerer Drehzahl laufen, weil die Außenluft kühler ist. Ob das reicht, hängt von der Last ab. Eine Prognose sollte deshalb auch die ungünstige Sommernacht abbilden.

3. Aufstellung und Ausrichtung. Das Gebäude selbst ist die beste Lärmschutzwand. Rückkühler auf der den Häusern abgewandten Seite, Ausblasöffnungen weg von der Nachbarschaft, Notstromaggregate im Gebäude oder in schallgedämmten Containern: Das kostet in der frühen Planung wenig.

4. Abschirmung nah an der Quelle. Wenn das nicht reicht, kommen Wände oder Einhausungen hinzu. Wie viel sie bringen, hängt von Höhe, Abstand und Frequenz ab, das Prinzip zeigt der Beitrag Wie viel bringt eine Lärmschutzwand?.

Die Kühlluft darf nicht leiden

Bei Rückkühlern gibt es eine Besonderheit, die bei anderen Quellen fehlt: Die Geräte brauchen viel frische Luft, und die warme Abluft darf nicht zurück in den Ansaugbereich gelangen. Eine Wand, die zu nah steht oder die Geräte zu eng umschließt, kann diesen Kurzschluss begünstigen. Dann sinkt die Kühlleistung, die Ventilatoren drehen höher, und das Gerät wird lauter statt leiser.

Deshalb gilt:

  • Abstand und Höhe mit der Kälteplanung abstimmen, bevor die Wand bemessen wird. Die Hersteller der Geräte geben Mindestabstände zu Wänden an.
  • Offene Seiten für die Zuluft dort lassen, wo keine Nachbarn sind.
  • Absorbierende Innenseite. Eine harte Wand wirft den Schall zurück zu den Geräten und über die Wandkrone. Eine schallschluckende Oberfläche zur Anlage hin verhindert das. Was die Prüfwerte dafür bedeuten, erklärt der Beitrag DIN EN 1793 einfach erklärt.
  • Geräte auf dem Dach brauchen Abschirmungen auf dem Dach oder Schalldämpfer. Eine Wand am Boden unterbricht die Sichtlinie vom Dach zu den Fenstern meist nicht.

Wand oder Einhausung?

Eine Wand reicht, wenn die Nachbarn auf einer Seite liegen und die Geräte ebenerdig stehen. Sie lässt die übrigen Seiten offen, was der Luftführung hilft, und sie ist einfacher zu warten. Eine Einhausung wirkt in alle Richtungen und auch nach oben, braucht aber Schalldämpfer für Zu- und Abluft, mehr Platz für Wartung und eine Abstimmung mit Brandschutz und Kältetechnik. Für einzelne laute Aggregate, etwa Notstromaggregate, ist sie oft die bessere Wahl, für lange Reihen von Rückkühlern meist eine Wand oder eine Kombination aus Wand und Schalldämpfern.

Was in eine Schallprognose gehört

  • alle Quellen mit Schallleistung und Frequenzspektrum nach Herstellerangabe, auch die Notstromaggregate
  • der Betrieb je Stunde, besonders die lauteste Nachtstunde im Sommer
  • die Vorbelastung durch andere Betriebe
  • die Immissionsorte mit Geschosshöhen
  • Varianten mit Aufstellung, Wand und Einhausung

Was das für die Planung heißt

Lärmschutz am Rechenzentrum ist zuerst eine Frage der Gerätewahl und der Anordnung, dann der Abschirmung. Wer die Schallprognose früh mit der Kälteplanung verbindet, braucht weniger Wand und vermeidet Nachrüstungen.

Für ebenerdige Rückkühler, Transformatoren und Technikflächen bauen wir Wände bis 12 m Höhe, etwa die begrünbare RAU Klimawand R3 mit massiver Füllung oder, wo wenig Platz ist, die RAU Rock Extensiv. Mehr zu Einsätzen an Rechenzentren finden Sie auf den Seiten Rechenzentren leiser machen und Lärmschutz für KI-Rechenzentren.

Häufige Fragen

Warum zählt beim Rechenzentrum vor allem die Nacht?

Weil die Anlage nachts genauso läuft wie tagsüber, der Richtwert der TA Lärm nachts aber deutlich niedriger ist, im allgemeinen Wohngebiet 40 statt 55 dB(A). Außerdem wird nachts die lauteste volle Stunde bewertet und nicht der Mittelwert über die Nacht.

Hilft eine Lärmschutzwand gegen Rückkühler auf dem Dach?

Eine Wand am Boden hilft dann kaum, weil sie die Sichtlinie vom Dach zu den Fenstern nicht unterbricht. Für Geräte auf dem Dach braucht es Abschirmungen auf dem Dach oder Schalldämpfer an den Geräten.

Zählen die Probeläufe der Notstromaggregate mit?

Ja, regelmäßige Probeläufe gehören zum Normalbetrieb und werden beurteilt. Sie sollten tagsüber außerhalb der Ruhezeiten stattfinden. Für echte Notfälle sieht die TA Lärm eine Ausnahmeregel vor.

Quellen

  1. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), insbesondere Nr. 3.2.1, 6.1, 6.4 und 7.1
  2. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
  3. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV)
  4. DIN EN ISO 3744: Akustik – Bestimmung der Schallleistungs- und Schallenergiepegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen – Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 2
  5. DIN ISO 9613-2: Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren

Dieser Beitrag gibt einen fachlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung, kein Schallgutachten und keine Auskunft der zuständigen Behörde im Einzelfall.

Persönlich erreichbar

Ihr Lärmschutz, konkret geplant.

Erwin Königsberger (Porträt: KI-generiertes Bild)
Erwin KönigsbergerGeschäftsführer, RAU Geosystem Süd GmbH

08341 9957180
info@rau.bayern
Am Riederloh 28, 87600 Kaufbeuren

Projekt anfragen

Ort, ungefähre Länge und Höhe genügen für eine erste Einschätzung. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.

PDF, JPG oder PNG, bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Ein Lageplan oder ein Foto der Stelle hilft bei der Einschätzung.