Bei Wohngebietsnähe ist für einen Batteriespeicher ein Lärmschutz erforderlich, der am nächstgelegenen Wohnhaus den Immissionsrichtwert des jeweiligen Gebietstyps einhält, im allgemeinen Wohngebiet nachts 40 dB(A), im reinen Wohngebiet nachts 35 dB(A). RAU.bayern plant dafür das RAU Bess Lärmschutzsystem als begrünte, hochabsorbierende Wand zur Wohnbebauung hin. Maßgeblich ist der Immissionsort, also das Fenster des nächsten schutzbedürftigen Raums, nicht die Grundstücksgrenze. Wir richten die Wand deshalb auf die Wohnbebauung aus und ziehen sie seitlich so weit, dass die Containerreihe aus Sicht der Fenster vollständig verdeckt ist. Die Begrünung am Wandfuß ohne Bewässerung und der Feinstaubschutz tragen zur Akzeptanz der Anlage in der Nachbarschaft bei, ein Punkt, den Projektentwickler in Bürgerinformationen aufgreifen. Für die Klimawand R3 liegt ein Climate Handprint vor.

Wie unterscheiden sich allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete beim Lärmschutz?
Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete unterscheiden sich beim Lärmschutz für Batteriespeicher durch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, die im allgemeinen Wohngebiet 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts betragen, im Mischgebiet 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts. Diese Werte gelten am Immissionsort, das heißt vor dem Fenster des nächsten Wohnraums. Für die Auslegung der Wand bedeutet der Unterschied, dass eine Speicheranlage neben einem allgemeinen Wohngebiet eine höhere oder längere Abschirmung braucht als dieselbe Anlage neben einem Mischgebiet mit Gewerbeanteil. Wir klären deshalb zu Beginn jeder Planung mit dem Projektentwickler, welche Gebietseinstufung der Bebauungsplan für die umliegenden Grundstücke ausweist, und übernehmen die Werte aus dem Schallgutachten in die Wandgeometrie. Bei Gemengelagen, in denen Wohnen und Gewerbe unmittelbar aneinandergrenzen, bildet die Behörde häufig Zwischenwerte; auch dann bleibt die Wand das Instrument, mit dem sich der Pegel am Wohnhaus steuern lässt. Der Wandkörper wird mit vor Ort gewonnenen Böden befüllt, die Begrünung wächst ohne Bewässerung, und die Kühlsysteme der Container bleiben hinter der Wand frei zugänglich. Referenzen mit unterschiedlichen Wandhöhen im selben Projekt zeigt unsere Übersicht realisierter Lärmschutzwände.
Wie sollte die Wand zur Wohnbebauung hin angeordnet werden?
Zur Wohnbebauung hin sollte die Wand so angeordnet werden, dass sie zwischen Containerreihe und Immissionsort steht, die Lüfteröffnungen der Kühlsysteme aus Sicht der Wohnfenster vollständig verdeckt und an beiden Enden über die Anlage hinausreicht, damit kein Schall um die Wandenden gebeugt wird. Wir legen die Wandachse parallel zur Containerreihe und knicken sie an den Ecken ab, wenn Wohnhäuser schräg zur Anlage stehen. Liegt die Bebauung höher, etwa an einem Hang, wächst die erforderliche Wandhöhe, weil die Sichtlinie steiler verläuft; in Fehraltorf haben wir eine Klimawand mit Höhen von 3,30 bis 5,00 m an das Gelände angepasst. Die hochabsorbierende Oberfläche der RAU Klimawand R3 vermeidet, dass Schall auf die Containerwand zurückgeworfen wird und über die Wandkrone in Richtung der Häuser gelangt. Zur Wohnseite hin zeigt die Wand ihre begrünte Fläche mit regional beheimateten Pflanzen, was die Anlage optisch zurücknimmt und den Feinstaubschutz auf der Seite der Anwohner wirken lässt. Für die Bürgerinformation liefern wir dem Projektentwickler Ansichten und den Bepflanzungsplan. Wo Wechselrichter und Transformatoren gesondert stehen, planen wir zusätzliche Abschnitte im Lärmschutz für Batteriespeicher von RAU.bayern.









