Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft
Wann immer im Freistaat durch eine Baumaßnahme an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. So soll der Zustand von Natur und Landschaft nicht noch weiter verschlechtert werden. Durch so genannte Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen dabei neue Lebensräume geschaffen werden, um Eingriffe in die Natur zu kompensieren. Das kann für Bauherren ein fast aussichtsloses Unterfangen werden. Einzige Möglichkeit ist dann eine Ausgleichszahlung, die jedoch das Baubudget verringert.
Hier können wir von RAU.bayern nun eine sinnvolle Lösung anbieten: Das Ingenieurbüro Lacon Landschaftsconsult prüfte in unserem Auftrag, ob die RAU Klimawand R3 und die RAU Alpin artenschutzrechtlich anerkennenswerte Maßnahmen darstellen können.
Die Ingenieure von Lacon kamen zu dem Ergebnis: Ja! Das können sie.
Neben zahllosen Insekten wie Wildbienen können verschiedene Singvögel, Eidechsen aber auch Fledermäuse in diesen Schallschutzwänden sowohl Lebensräume als auch Futter- beziehungsweise Jagdhabitate finden. Während die RAU Alpin dank ihrer steinigen Oberfläche zahlreiche Versteckmöglichkeiten für wechselwarme Reptilien bietet, können in beiden Schallschutzwänden, auch durch den Einsatz von Nisthilfen, Bruthabitate entstehen.
Somit ist es nun möglich, anstelle einer Ausgleichszahlung, in eine RAU Klimawand R3 oder RAU Alpin zu investieren, und so die zur Baumaßnahme geforderten Ausgleichflächen mit Habitaten für Wildtiere und gleichzeitig effektiven Lärmschutz zum Wohle der Menschen zu schaffen.
Wenn das keine Win-Win-Situation ist!
Naturschutzfachliches Gutachten RAU LS-Wand | LACON 220726 (872,6 KiB)

