Artenschutzrechtlich anerkennenswerte Maßnahme

Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft

Wann immer im Freistaat durch eine Baumaßnahme an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. So soll der Zustand von Natur und Landschaft nicht noch weiter verschlechtert werden. Durch so genannte Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen dabei neue Lebensräume geschaffen werden, um Eingriffe in die Natur zu kompensieren. Das kann für Bauherren ein fast aussichtsloses Unterfangen werden. Einzige Möglichkeit ist dann eine Ausgleichszahlung, die jedoch das Baubudget verringert.

Hier können wir von RAU.bayern nun eine sinnvolle Lösung anbieten: Das Ingenieurbüro Lacon Landschaftsconsult prüfte in unserem Auftrag, ob die RAU Klimawand R3 und die RAU Alpin artenschutzrechtlich anerkennenswerte Maßnahmen darstellen können.

Die Ingenieure von Lacon kamen zu dem Ergebnis: Ja! Das können sie.

"Durch die Herstellung von Ersatzlebensräumen und Strukturen bei einer gut geplanten und nach guter fachlicher Praxis umgesetzten Lärmschutzwand vom Wandtyp RAU Klimawand R3 und RAU Alpin kann nicht nur ein Begrünungsausgleich geschaffen, sondern auch eine förderliche Habitatausprägung für verschiedene (nach BArtSchV geschützten) Tierarten umgesetzt werden.
Ein Verlust von Lebensräumen der vorort lebenden Tierarten kann mit einer fachgerecht hergestellten und auf die Zielarten abgestimmten Besonderheiten der Lärmschutzwand zu einem großen Teil kompensiert werden. Die unterschiedlichen Bauarten der Lärmschutzwand RAU Alpin und RAU R3 können eine wichtige Funktion zur Vernetzung von Biotopen sowie als Trittsteinbiotop übernehmen."

Neben zahllosen Insekten wie Wildbienen können verschiedene Singvögel, Eidechsen aber auch Fledermäuse in diesen Schallschutzwänden sowohl Lebensräume als auch Futter- beziehungsweise Jagdhabitate finden. Während die RAU Alpin dank ihrer steinigen Oberfläche zahlreiche Versteckmöglichkeiten für wechselwarme Reptilien bietet, können in beiden Schallschutzwänden, auch durch den Einsatz von Nisthilfen, Bruthabitate entstehen.

Somit ist es nun möglich, anstelle einer Ausgleichszahlung, in eine RAU Klimawand R3 oder RAU Alpin zu investieren, und so die zur Baumaßnahme geforderten Ausgleichflächen mit Habitaten für Wildtiere und gleichzeitig effektiven Lärmschutz zum Wohle der Menschen zu schaffen.

Wenn das keine Win-Win-Situation ist!

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